Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Allgemeines

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für die Benutzung der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH (nachfolgend „Boulderhalle“), mit Sitz in der Pottendorferstraße 29 in 2700 Wiener Neustadt, FN 495761k.

 

1.1 Geltungsbereich

Ein Vertrag entsteht bei Kauf eines Tickets, einer Buchung eines Kletterkurses oder beim Kauf eines Produkts im Klettershop der Boulderhalle. Durch die faktische Benutzung der Anlagen durch NutzerInnen gelten die AGB als akzeptiert und müssen entsprechend eingehalten werden.

Die Boulderhalle bietet ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der AGB an und stellt ihre Anlage nur unter Einhaltung der AGB zur Verfügung.

Die AGB der Boulderhalle sind im Eingangsbereich an der Kasse einzusehen. NutzerInnen können auf Wunsch eine Kopie der AGB an der Kasse erhalten. Zusätzlich sind sie auf der Website: www.bigwall-bouldering.at einsehbar.

 

1.2 Anlagen der Boulderhalle

Anlagen der Boulderhalle sind folgende Bereich:

-Eingangsbereich

-Boulderanlagen/ Kletterflächen

-Umkleideräume

-Nassbereich/Sanitäranlagen

-Bistro-Bereich

-Shop

 

1.3 Öffnungszeiten

Die Boulderhalle der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH hat Montag bis Freitag von 08:00 bis 22:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 09:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. An Feiertagen gelten die regulären Öffnungszeiten des jeweiligen Tages. Die Boulderhalle darf ausschließlich zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden.

Es wird das Recht vorbehalten, diese Öffnungszeiten zu ändern. Die Änderungen werden mit dem Aushang der neuen Öffnungszeiten und der Ankündigung auf der Homepage wirksam.

2. Nutzung der Boulderhalle

2.1. Voraussetzungen der NutzerInnen

NutzerInnen der Boulderhalle verpflichten sich,

  1. sich vor der erstmaligen Benutzung der Anlagen mittels eines Formulars zu registrieren und die Richtigkeit der Angaben mittels Unterschrift zu bestätigen.

  2. die Anlage nur mit gültigem Ticket zu benutzen.

  3. sich bei jedem Besuch der Boulderhalle an der Kasse zu registrieren.

 

2.2 Tickets und Eintrittspreise

Die Tickets für die Nutzung der Boulderhalle sind vor dem Klettern an der Kasse zu erwerben.

Sämtliche Tickets sind nicht auf andere Personen übertragbar. Ein Missbrauch kann zum ersatzlosen Verfall sowie einem Aufenthaltsverbot in der Boulderhalle führen. Bei Verlust eines Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Die Eintrittspreise (Einzel-, Gruppen-, Saison- und Jahreskarten) sind im Eingangsbereich der Boulderhalle ausgehängt oder auf der Homepage ersichtlich bzw. können an der Kasse erfragt werden und verstehen sich jeweils inklusive Steuern und Abgaben.

 

2.2.1 Ermäßigungen

Voraussetzungen für ermäßigte Eintrittskarten liegen an der Kassa auf, bzw. findet man sie auf der Homepage www.bigwall-bouldering.at.

 

2.3 Benutzung der Boulderanlagen

Die Benutzung der Boulderanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

Die NutzerInnen bestätigen hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass

  1. es sich beim Bouldern um eine Risikosportart handelt, die immer, trotz Weichmatten und entsprechender Ausrüstung, ein gewisses Verletzungsrisiko (auch schwerer Verletzungen) vorhanden ist,

  2. beim Ausüben des Bouldersports große Konzentration, Eigenverantwortung und spezifisches Können der NutzerInnen notwendig sind, und

  3. dass bei unsachgemäßer Nutzung der Anlagen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen können.

NutzerInnen der Boulderhalle bestätigen hiermit, dass sie sich dieser Risiken und Gefahren bewusst sind und sich diesen freiwillig aussetzen.

 

2.3.1 Benutzung der Boulderanlagen durch Minderjährige

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (unmündige Minderjährige) dürfen die Einrichtungen der Boulderhalle nur unter Aufsicht nutzen (Erziehungsberechtigte oder volljährige Personen, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausüben). Sowohl der unmündige Minderjährige als auch die Begleitperson müssen sich an der Kasse registrieren und jeweils ein Ticket erwerben.

Die Begleitperson hat den/ die unmündige(n) Minderjährige(n) während des gesamten Aufenthaltes in der Boulderhalle zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass er/sie weder sich selbst noch andere NutzerInnen gefährdet oder verletzt. Die Begleitperson haftet für alle Schäden, die der/die Minderjährige verursacht.

Minderjährige ab Beginn des 15. Lebensjahres dürfen die Anlagen der Boulderhalle selbstständig nutzen, sofern der/die Erziehungsberechtige mittels Unterschrift auf dem Registrierungsformular ihre/seine Zustimmung gegeben hat.

 

2.4 Unbenutzbarkeit der Boulderanlagen/ Sektorensperren

Für den Kursbetrieb, Wettkämpfe oder andere Veranstaltungen, die Reinigung der Wände und Griffe, das Routensetzen sowie andere notwendige Arbeiten können Teile der Boulderhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt bzw. eingeschränkt werden. Diese Sperren werden angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der NutzerInnen.

3. Hallenordnung der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH

3.1 Persönliche Ausrüstung der NutzerInnen

Schuhe: Das Bouldern in der Boulderhalle ist nur mit geeignetem Schuhwerk gestattet. Straßenschuhe, Socken oder auch barfüßiges Klettern ist nicht erlaubt.

Schmuck/ Accessoires: Beim Bouldern ist das Tragen von Schmuck sowie von Kopfhörern und anderen Geräten, die die Konzentration vermindern können, verboten.

 

3.2 Persönliche Voraussetzungen der NutzerInnen

Für die Nutzung der Anlage werden ein guter Allgemeinzustand sowie die Ausführung von aktiven und passiven Bewegungen ohne körperliche Schäden vorausgesetzt.

NutzerInnen der Boulderhalle erklären hiermit in guter körperlicher Verfassung zu sein.

MitarbeiterInnen der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH sind berechtigt die Fähigkeiten der Nutzer zu überprüfen und gegebenenfalls auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken. Dies ist dann der Fall, wenn der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin eine Gefahr für den/die NutzerIn selbst oder für andere annimmt. Eine Beschränkung auf einen bestimmten Bereich begründet keinen Anspruch auf Minderung des Eintrittspreises.

 

3.3 Verhalten in der Boulderhalle

Das Klettern ist eine Sportart, die mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden ist. Daher ist sowohl Eigenverantwortung als auch Umsicht erforderlich. Die Ausübung des Klettersports sowie der Aufenthalt in der Boulderhalle geschehen auf eigene Gefahr.

 

3.3.1 Aufwärmen

Seitens der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH wird empfohlen, dass sich jede/r NutzerIn vor der Ausübung des Bouldersports ausreichend aufwärmt.

 

3.3.2 Getränke

Der Weichboden muss von jeglichen Gegenständen freigehalten werden. Insbesondere Getränkeflaschen sind auf dem Weichboden nicht erlaubt. 

 

3.3.3 Rauchverbot

Im gesamten Indoor-Bereich der Boulderhalle, einschließlich des Bistros herrscht absolutes Rauchverbot

 

3.3.4 Alkohol/Suchtmittel

Die Ausübung des Bouldersports unter Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln ist grundsätzlich untersagt.
Es ist strengstens verboten Suchtmittel sowie verschreibungspflichtige bzw. nicht zugelassene Mittel in die Boulderhalle mitzubringen. In gleicher Weise ist es untersagt, solche Mittel Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen.

 

3.3.5 Gefahrenvermeidung

Beim Aufenthalt im Kletterbereich der Boulderhalle ist von den NutzerInnen darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich eines/r Anderen, zu befinden. Auch muss auf einen angemessenen Seitenabstand zu anderen NutzerInnen geachtet werden. Übereinanderklettern ist in jedem Fall verboten.

Die Weichbodenbereiche dürfen nicht als Liegeflächen genutzt werden.

Alle elektrischen Anlagen und deren Leitungen (Heizung, Ton, Licht) dürfen nicht berührt oder mit Gewicht belastet werden.

 

3.3.6 Tiere

Tiere sind in der Boulderhalle verboten. Ausnahmeregelungen gelten für ausgebildete Blinden- und Begleithunde.

 

3.4 Beschädigungen

Mutwillige Sachbeschädigung oder grobe Verschmutzungen führen zu einem Schadenersatzanspruch seitens der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH gegenüber dem/ der VerursacherIn.

Griffe und Tritte, die lose oder locker sind, müssen umgehend den MitarbeiterInnen der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH gemeldet werden. Ein selbstständiges Anbringen von Griffen und Tritten durch NutzerInnen ist verboten.

 

4. Anweisungen der MitarbeiterInnen

Den Anweisungen der MitarbeiterInnen und KursleiterInnen der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH ist in jedem Fall Folge zu leisten. Ein Nichtbeachten der Anweisungen kann einen sofortigen Ausschluss aus der Anlage begründen. Es besteht dabei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

5. Haftung

 

5.1 Haftung der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH

Jegliche Haftung der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH wird, wenn sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und für vor- und/oder nebenvertragliche Pflichten.

Darüber hinaus wird eine Haftung bei Personenschäden bei leichter Fahrlässigkeit, die einen entgangenen Gewinn oder andere Vermögensschäden bedingen, ausgeschlossen.

 

5.2 Haftung der NutzerInnen

Die NutzerInnen verpflichten sich die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH von sämtlichen von ihnen verursachten Schäden freizustellen. Die Haindl Kargl Boulderhalle GmbH übernimmt keinerlei Haftung. Die NutzerInnen sind verpflichtet jegliche derartigen Schäden unmittelbar den MitarbeiterInnen zu melden.

  

5.3 Haftung für Klettergriffe

Da künstliche Klettergriffe keiner Normung unterliegen besteht das Risiko, dass sich diese jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen können. Dies kann zu Verletzungen der NutzerInnen führen bzw. diese gefährden. Die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH schließt jedwede Haftung für die Stabilität und Festigkeit der Griffe aus, sofern dies nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zustande gekommen ist.

 

5.3.1 Haftung für Schäden an den Kletterwänden

Die Kletterwände werden regelmäßig vom Hallenpersonal auf Schäden (Holzabsplitterungen, abgerissene Schrauben, usw.) überprüft. Dennoch kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass keine Schäden vorhanden sind. Die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH schließt jedwede Haftung aus, sofern dies nicht durch grobe Fahrlässigkeit zustande gekommen ist. Jegliche Schäden müssen umgehend an das Hallenpersonal gemeldet werden.

 

5.4 Haftung für persönliche Gegenstände

Die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidungsstücken oder anderen persönlichen Gegenständen der Nutzer. Seitens der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH wird empfohlen Wertgegenstände in der Garderobe zu versperren. Die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH haftet nicht gegen Einbruch oder Diebstahl.

 

6. Kurse /betreutes Klettern

 

6.1 Anmeldebedingungen

Die Kurse werden auf der Homepage unter www.bigwall-bouldering.at und im Aushang bei der Boulderhalle aufgelistet. Eine Anmeldung zu den Kursen ist möglich, solange freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Anmeldebestätigung ergeht per E-Mail an die TeilnehmerInnen. Wenn eine Mindestanzahl an KursteilnehmerInnen angemeldet ist, ergeht eine Bestätigung über das Zustandekommen des Kurses an die TeilnehmerInnen. Mit dieser Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich und die Zahlung des gesamten Kursbeitrages fällig.

Die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen des angekündigten Kursprogrammes oder der Kursleitung vorzunehmen bzw. Kurse abzusagen.

 

6.2 Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an Kursen werden ein guter Allgemeinzustand sowie die Ausführung von aktiven und passiven Bewegungen ohne körperliche Schäden vorausgesetzt.

Die Teilnahme an den Kursen sowie der Aufenthalt in der Boulderhalle geschehen auf eigene Gefahr.

Für die Teilnahme an manchen Kursen wird ein bestimmtes Können der TeilnehmerInnen vorausgesetzt. Es obliegt den KursleiterInnen die KursteilnehmerInnen diesbezüglich einzuschätzen und gegebenenfalls von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf einen Kurs, für den die Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich.  

Den Anweisungen des Kursleiters/ der KursleiterIn sind in jedem Fall Folge zu leisten.

 

6.3 Rücktritte

 

6.3.1 Rücktritte durch die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH

Tritt die Haindl Kargl Boulderhallen GmbH von einem Kurs zurück so steht es den TeilnehmerInnen frei entweder den Kursbeitrag zurückzufordern oder einen auf einen anderen Kurs umzubuchen.
Ein Wechsel der Kursleitung begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbeitrages bzw. auf Umbuchung auf einen anderen Kurs.

 

6.3.2 Rücktritte durch Teilnehmer

Die Stornierung der Kursanmeldung ist nur im Büro der Kletterhalle bis zur Bestätigung der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH über das Zustandekommen des Kurses möglich. Danach kann der Kursbeitrag nicht mehr rückerstattet werden. Gegebenenfalls kann versucht werden, auf einen anderen Kurs umzubuchen.

Werden einzelne Kurseinheiten durch den/die TeilnehmerIn versäumt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

 

7. Ausschluss von NutzerInnen

NutzerInnen, die gegen die AGB oder gegen die Anweisungen der MitarbeiterInnen der Haindl Kargl Boulderhalle GmbH verstoßen, können von der Nutzung der Haindl Kargl Boulderhalle ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden.

Bei wiederholten Verstößen kann gegen die NutzerInnen ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

8. Datenschutzerklärung

Die Daten der NutzerInnen der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH, die im Rahmen der Anmeldung erhoben werden, werden automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert. Diese werden nach den gültigen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die NutzerInnen stimmen zu, dass die Daten zum Zweck der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschung und Marketingzwecken verwendet werden dürfen.

Daten werden nicht an Dritte verkauft.

 

9. Einwilligung bezüglich Fotos und Filmmaterial

Nutzerinnen nehmen zu Kenntnis, dass in Kletterbereichen der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen die Nutzerinnen erkennbar sein können. Diese Film- und Fotoaufnahmen werden insbesondere zur Promotion und Präsentation der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH auf der Website sowie für den Facebook/Instagram-Auftritt angefertigt. NutzerInnen geben ihr Einverständnis, dass diese Foto- und Filmaufnahmen ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen. Nutzerinnen verzichten diesbezüglich auf Ansprüche nach §78 Urhebergesetz.

 

10. Klettershop

Produkte, die im Klettershop käuflich erworben wurden, können binnen 14 Tagen unter Vorlage der Rechnung und in ungebrauchten Zustand (Originalverpackung, Preisschild) umgetauscht bzw. zurückgebracht werden.

Bei Aktionsware kann der Kaufpreis nicht rückerstattet werden, ein Umtausch ist jedoch möglich. 

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien sind verpflichtet sich, anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmungen wirksame, die ihrem nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommen, zu vereinbaren.

 

11.2 Änderung der AGBs

Die Haindl Kargl Boulderhalle GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die Änderungen werden mit dem Aushang der neuen AGB und der Ankündigung auf der Homepage wirksam.

 

11.3 Gerichtsstand

Für jegliche Streitigkeiten zwischen NutzerInnen und der Haindl Kargl Boulderhallen GmbH wird der Gerichtsstand Wiener Neustadt vereinbart.

Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Feiertags:
08:00 - 22:00 Uhr
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