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EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG FÜR MINDERJÄHRIGE

Bitte Beachten!

Kletterer unter 18 Jahren können unter folgenden Voraussetzungen die Kletteranlage nützen:

  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlage der Kletterhalle nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugt benutzen.

  • Für Kletterer zwischen 14 und 18 Jahren kann eine Einverständniserklärung abgegeben werden, die es den Jugendlichen erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson klettern zu gehen. Liegt keine Einverständniserklärung vor, gilt dasselbe, wie für die jüngeren Kletterer (Übernahme der Aufsichtspflicht durch volljährige Begleiter).

Sind keine der genannten Voraussetzungen erfüllt, können wir die Jugendlichen aus haftungsrechtlichen Gründen leider nicht klettern lassen. 

Formular Einverständniserklärung. Zum Download, PDF Icon anklicken.

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